Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge der

Dr. Fritz Schneider Golfreisen

" Schneider-F Golfreisen", im Folgenden (kurz FS genannt)


Sehr geehrter Reiseteilnehmer,

bitte beachten Sie die nachstehenden Bedingungen und wichtigen Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen uns regeln und die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen.


1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.


2. Zahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung erfolgt gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs.III BGB. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen.

Werden Zahlungen nicht vertragsmäßig geleistet, ergibt sich hieraus für uns ein Leistungsverweigerungsrecht. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Kosten für Nebenleistungen wie Besorgungen von Visa, Telefon- Telegramm oder Fernschreibkosten, diese auch für Anfragen, sind umgehend zu begleichen.


3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen in unseren Verkaufsunterlagen. Die in diesen enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung

selbstverständlich informiert werden.


4. Leistungsänderungen und Preisveränderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder –Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im fall der Erhöhung der Beförderungskosten

oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechsekurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vetragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20.Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderungeiner wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.

Sie haben diese Rechte, unverzüglich nach der Erklärung von uns über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.


5. Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Im Falle eines Rücktritts werden pauschale Rücktrittsgebühren erhoben, für deren Abrechnung die Vorlage der Reiseunterlagen verlangt wird.

Ein Nachweis nicht entstandener oder wesentlich geringerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

Die Rücktrittsgebühren betragen bei:

bis 75. Tag vor Reiseantritt € 100 Bearbeitungsgebühr

ab 74. bis 60. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises

ab 59. bis 45. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises

ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises

ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises

ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises

ab 06. Tag bis Reiseantritt 90% des Reisepreises

Nicht-Erscheinen (No Show) 95% des Reisepreises

Bei Flugbuchungen gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.


6. Umbuchung

Werden auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der

nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Bei Einzel- und Gruppenreisen mit Linien- und Charterfluggesellschaften sowie bei anderen Reisearten bis 30. Tag vor Reiseantritt. Umbuchungswünsche von Ihrer Seite, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


7. Ersatzperson

Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt

entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts können wir von Ihnen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.


8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche

oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist

Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder Sie sich so vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; es wird jedoch der Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile angerechnet, die wir

durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.


10. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.